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Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Unfallversicherung für gewerbliche Unternehmen (Berufsgenossenschaften)

Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Bitte wählen Sie die Berufsgenossenschaft aus, welche für Ihre Branche zuständig ist.

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Unfallversicherung für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen), Behörden, landeseigene Unternehmen und Privathaushalte (Unfallkassen)

Die Zuständigkeit der Unfallkassen und Feuerwehrunfallkassen richtet sich nach dem Bundesland. Bitte wählen Sie daher Ihr Bundesland aus.

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  • Beschreiben Sie bitte, was das Unternehmen schwerpunktmäßig macht, in dem Sie tätig waren bzw. sind. Das könnte zum Beispiel sein: Handelsunternehmen, Autowerkstatt, Softwareunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen.
    Hinweis: Ihre eigene Tätigkeit beispielsweise als Geschäftsführer, Büroarbeiter oder Hausmeister im Unternehmen ist nicht maßgeblich.
  • Geht es um eine Berufskrankheit, geben Sie bitte an, was das Unternehmen macht, in dem die Erkrankung zuletzt aufgetreten ist.

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