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Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 16.12.2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.serviceportal-unfallversicherung.dguv.de).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.11.2022 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nach §4 BITV 2.0 sind aktuell noch nicht verfügbar.
  • Aus Formularen erstellte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
  • Alternativtexte zu den vorhandenen Bildern sind aktuell in Vorbereitung.
  • Die Klickpfade sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Einzelne Inhalte wie die Login-Maske und die Hauptnavigation sind in Teilen nicht tastaturzugänglich und per Screenreader auslesbar.
  • Derzeit ist noch keine Alternative zur Navigation auf der Startseite des Serviceportals vorhanden, diese wird baldmöglichst bereitgestellt.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.12.2022 erstellt.

Barriere mitteilen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie sich auch gerne per E-Mail an barrierefreiheit@dguv.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.