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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Das ist die Erklärung zur Barrierefreiheit von unserem Service-Portal.

Das Service-Portal ist ein Angebot der DGUV.

DGUV ist die Abkürzung für:

Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung.

 

Im Text finden Sie diese Informationen:

  1. Einleitung
  2. Erfüllen wir die Regeln zur Barrierefreiheit?
  3. Was ist nicht barrierefrei auf unserer Internet-Seite?
  4. So können Sie uns Probleme melden
  5. So können Sie sich beschweren

1. Einleitung

Die DGUV ist eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind alle Behörden.

Und öffentliche Stellen sind zum Beispiel

auch diese Einrichtungen:

  • Gerichte
  • Hochschulen
  • Gemeinden

Diese öffentlichen Stellen sind sehr wichtig für die Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.

Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb müssen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen barrierefrei sein.

Barrierefreie Internet-Seite bedeutet:
Auch Menschen

mit verschiedenen Behinderungen können die Internet-Seite benutzen.

Für die Barrierefreiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit
auf ihrer Internet-Seite haben.

Dieser Text ist die Erklärung zur Barrierefreiheit

des Service-Portals von der DGUV in Leichter Sprache.
Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite: serviceportal-uv.dguv.de

2. Erfüllen wir die Regeln zur Barrierefreiheit?

Wir haben unsere Internet-Seite genau geprüft.
Wir haben geprüft:
Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?
Das Ergebnis von der Prüfung war:

Unsere Internet-Seite ist an manchen Stellen noch nicht barrierefrei.

3. Was ist nicht barrierefrei auf unserer Internet-Seite?

PDF-Dokumente

PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.

Für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten gibt es genaue Regeln.

Viele Dokumente auf unserer Internet-Seite sind PDF-Dokumente.

Einige unserer PDF-Dokumente sind aus Formularen gemacht.

Die PDF-Dokumente aus Formularen sind nicht barrierefrei. 

Viele andere PDF-Dokumente sind schon barrierefrei.

 

Alternativ-Texte

Unsere Bilder sind noch nicht barrierefrei.

Unsere Bilder haben nämlich noch keinen Alternativ-Text.

Ein Alternativ-Text ist eine Bild-Beschreibung.

Menschen mit einer Seh-Behinderung können die Bilder nicht sehen.
Aber viele von diesen Menschen benutzen
spezielle Vorlese-Programme.
Die Vorlese-Programme erkennen die Alternativ-Texte.
Und die Vorlese-Programme lesen die Alternativ-Texte dann vor.

Unsere Bilder sollen alle einen Alternativ-Text bekommen.

 

Navigation

Unsere Navigation ist nicht vollständig barrierefrei.

Das bedeutet:

Sie klicken sich durch unsere Internet-Seite?

Dann gibt es auf manchen Seiten noch Barrieren.

 

Login-Seite

Unsere Login-Seite ist nicht vollständig barrierefrei.

Login ist Englisch und bedeutet: Anmeldung.

Sie können unsere Login-Seite nicht mit der Tastatur bedienen.

Und Sie können unsere Login-Seite nicht mit Ihrem Screen-Reader vorlesen lassen.

Ein Screen-Reader ist ein Vorlese-Programm für den Computer.

4. So können Sie uns Probleme melden

Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit von

unserer Internet-Seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Über unser Kontakt-Formular

Sie wollen zum Kontakt-Formular? Dann klicken Sie hier.

Achtung: Dieser Link führt aus unserem

Leichte-Sprache-Angebot heraus.

Die Seite ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.


Übers Telefon

Sie können uns auch anrufen.

Unsere Telefon-Nummer ist: 0800 60 50 40 4


Mit einer E-Mail

Sie können uns auch eine E-Mail schicken.

Unsere E-Mail-Adresse ist: barrierefreiheit@dguv.de



5. So können Sie sich beschweren

Wir haben zusammen keine Lösung für das Problem gefunden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle melden.

Die Schlichtungsstelle klärt Streits zum Thema Barrierefreiheit.

Die Schlichtungsstelle klärt Streits zwischen

Menschen mit Behinderung

und öffentlichen Stellen.

Sie müssen kein Geld für die Arbeit

von der Schlichtungsstelle bezahlen.
Und Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.

Mehr Informationen über die Schlichtungsstelle finden Sie hier.

Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsstelle melden.
Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle ist:

info@schlichtungsstelle-bgg.de

Die Adresse von der Schlichtungsstelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Die Telefonnummer von der Schlichtungsstelle ist: 030 18 52 72 80 5
Die Faxnummer von der Schlichtungsstelle ist: 030 18 52 72 90 1

Die Schlichtungsstelle hat auch ein Gebärden-Telefon.
Bei dem Gebärden-Telefon arbeiten gehörlose Menschen.
Mit dem Gebärden-Telefon können Sie sich

in Deutscher Gebärden-Sprache beschweren.
Sie wollen zum Gebärden-Telefon?
Dann klicken Sie hier.

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Internet-Seite zuletzt am

16. Dezember 2022 geprüft.